Bundesgerichtshof:Prozess um Amokfahrt von Trier muss neu aufgerollt werden

Heute erinnern Gedenkplatten in der Fußgängerzone an die Toten von Trier. (Foto: Harald Tittel/dpa)

Der Schuldspruch gegen den Angeklagten wird in Teilen aufgehoben. Der Mann hatte insgesamt sechs Menschen in Trier totgefahren. Er handelte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, urteilte damals das Gericht - und beging dabei einen Fehler.

Das Urteil zur Amokfahrt mit insgesamt sechs Toten in Trier ist wegen Rechtsfehlern in Teilen aufgehoben worden. Der Revision des Angeklagten sei stattgegeben worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag mit. Das Landgericht Trier hatte den Mann im August 2022 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Außerdem hatte es angeordnet, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Bei der Unterbringung sei dem Landgericht ein Fehler unterlaufen, teilt der Bundesgerichtshof nun mit. Es habe nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass der Angeklagte in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Damit seien die "Rechtsfolgeentscheidungen aufzuheben" - gemeint ist die Einweisung in die Klinik.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren, fünf Menschen kamen dabei unmittelbar ums Leben, unter ihnen auch ein Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ein sechstes Opfer erlag fast elf Monate später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen - daher sei er vermindert schuldfähig. Die besondere Schwere der Schuld kann ein Gericht in solchen Fällen trotzdem feststellen. Diese hängt mit den Umständen einer Tat zusammen, und nicht damit, ob der mutmaßliche Täter dafür verantwortlich gemacht werden kann.

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