Tödliche Polizeischüsse auf Afroamerikaner:Keine Verurteilung im Fall Walter Scott

Ein Standbild aus dem Handyvideo eines Augenzeugen, das zeigt, wie der Polizist Michael Slager den vor ihm fliehenden Walter Scott von hinten in den Rücken schießt. (Foto: Reuters)
  • Der Prozess gegen den Polizisten, der den Afroamerikaner Walter Scott 2015 in den Rücken schoss, endet ohne Ergebnis.
  • Die Geschworenen in South Carolina können sich nicht einstimmig auf ein Urteil einigen.
  • Die Staatsanwaltschaft will den Fall nun nochmals aufnehmen.

Ein Gerichtsverfahren im US-Bundesstaat South Carolina gegen einen weißen Polizisten, der einen unbewaffneten Schwarzen erschossen hat, ist zu einem Fehlprozess erklärt worden. Das entschied der Richter, nachdem sich die Jury nicht auf ein Urteil einigen konnte.

Im April 2015 hatte der Angeklagte Walter Scott nach einer Verkehrskontrolle in North Charleston erschossen. Zuvor war es zu einem Handgemenge gekommen. Ein Video zeigt, wie der Polizist acht Schüsse in den Rücken des vor ihm fliehenden Opfers abgibt. Zudem ist zu sehen, wie der Polizist offenbar versucht, seine Elektroschocker-Pistole neben dem Toten zu platzieren - womöglich, um einen Kampf vorzutäuschen.

Die Aufnahmen sorgten für große Empörung in der US-Bevölkerung. Im Zeugenstand erklärte der Polizist, dass er sich vor Scott gefürchtet habe.

11:1 für eine Verurteilung

Der Prozess hatte mehrere Monate gedauert. Kritik gab es an der Auswahl der Geschworenen. Unter ihnen waren elf Weiße und ein Schwarzer, obwohl jeder zweite Bewohner North Charlestons Afroamerikaner ist.

Die Jury hatte seit vergangenem Mittwoch getagt und musste zwischen Mord, Totschlag und Freispruch entscheiden. Am Freitag hieß es, dass sich elf der zwölf Geschworenen einig über eine Verurteilung seien. Für einen Schuldspruch ist allerdings ein einstimmiges Ergebnis notwendig.

Die Staatsanwaltschaft sagte zu, den Fall erneut aufzunehmen. Der Polizist muss sich zudem vor einem Bundesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Bürgerrechte des Opfers verletzt zu haben.

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