Niedersachsen:15-Jähriger wegen Mordes zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt

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"Sie sind das Bindeglied dieser Fälle": Vor dem Landgericht Hannover musste sich ein Musiker verantworten, nun ist er verurteilt worden. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus: Ein 14 Jahre alter Junge wurde gefesselt und mit Steinen erschlagen. Nun ist ein Urteil gefallen, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Möglicherweise gibt es einen Mittäter.

Nach dem Mord an einem 14-Jährigen hat das Landgericht Hannover einen Jugendlichen zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil in nichtöffentlicher Verhandlung fiel wegen Mordes in Tatmehrheit mit versuchter räuberischer Erpressung in zwölf Fällen, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Es ist die Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Sie muss in einer sozialtherapeutischen Einrichtung erfolgen. Das Gericht behält sich vor, Sicherungsverwahrung anzuordnen, sollte die Therapie des heute 15-Jährigen erfolglos bleiben.

Der Jugendliche hatte zudem in seiner Nachbarschaft Erpresserbriefe eingeworfen, in denen er drohte, den Nachbarn oder ihren Kindern "etwas anzutun". Zur Begründung des Urteils wurde wegen des Jugendschutzes nichts bekannt - der verurteilte Deutsche war zur Tatzeit wie sein Opfer erst 14 Jahre alt.

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Die beiden Jungen hatten sich Ende Januar in Wunstorf nahe Hannover zum Spielen getroffen, aber einer von ihnen kam nicht nach Hause zurück. Der Vater des Jungen meldete seinen Sohn als vermisst. Während der Suche sagte der nun verurteilte Jugendliche der Polizei, dass er seinen Spielkameraden getötet und versteckt habe. Die Leiche des Jungen wurde auf dem Brachgelände einer Gärtnerei gefunden. Das Opfer soll nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft gefesselt und mit Steinen erschlagen worden sein. Bei der Obduktion wurde stumpfe Gewalt als Todesursache festgestellt.

Der gewaltsame Tod des Teenagers löste bundesweit Erschütterung aus. Was bedeutet das Urteil für die Familie des Opfers? Sie sei noch immer fassungslos, aber auch erleichtert wegen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung - sie wollten die Sicherheit, dass nach einigen Jahren geprüft werde, wie der Verurteilte sich entwickelt, sagte der Göttinger Opferanwalt und Nebenklagevertreter Steffen Hörning. Er sagte aber auch: "Es sind leider Antworten auf Fragen offen geblieben." Damit bezog er sich auf das Motiv, zu dem ebenso wie zur Urteilsbegründung nichts bekannt wurde.

Möglicherweise gab es in dem Fall einen Mittäter: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover gibt es Hinweise darauf, dass ein weiterer Jugendlicher beteiligt gewesen sein könnte. Die Ermittlungen laufen.

Entschuldigung nicht im erwarteten Umfang

Nach dem Urteil hoffe die Familie darauf, dass "Ruhe einkehrt", sagte Opferanwalt Hörning. Er betonte, dass die Angehörigen des Opfers wie des Täters gut zueinander stünden. Die Familie des Opfers habe verspürt, dass die andere Familie einen "regelrechten Spießrutenlauf" erlebt habe: "Es geht nicht, dass man eine ganze Familie in Sippenhaft nimmt." Daher habe es einen gemeinsamen Spaziergang beider Familien gegeben. Hörning nannte den Fall "sehr außergewöhnlich".

Verteidiger Dogukan Isik sagte, sein jugendlicher Mandant habe das Urteil gefasst aufgenommen, ihm sei bewusst gewesen, dass ihm die Höchststrafe drohe. Beide Familien seien an dem Fall "zerbrochen", seien aber gemeinsam angereist und unterstützten sich. Jetzt müsse der 15-Jährige "die Chance nutzen", die ihm die Therapie biete. Er sei reuig, habe sich für die Tat entschuldigt - aber nicht in dem Umfang wie vom Gericht erwartet.

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