Schöffe im Winnenden-Prozess:Betrunken, beleidigend - befangen

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Ein Laienrichter im Winnenden-Verfahren ist sturzbetrunken von Polizisten aufgegriffen worden - samt Prozessunterlagen. Nun zieht das Gericht Konsequenzen gegen den pöbelnden Schöffen.

Nach dem Skandal um einen betrunkenen und pöbelnden Schöffen wird der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden mit einem Ersatz-Laienrichter fortgesetzt. Was sich der Schöffe geleistet habe, gehe "über die Grenzen des Tolerierbaren weit hinaus", sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat am Dienstag.

Das Landgericht Stuttgart lässt im Winnenden-Prozess einen 59-jährigen Schöffen wegen Zweifeln an dessen Objektivität austauschen. (Foto: dpa)

Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft, dem auch mehrere Opfer- Eltern zustimmten, sei begründet, da der 59-Jährige offenbar "ein gestörtes Verhältnis zur Polizei" habe.

Die Polizei hatte den Schöffen am 28. Oktober, ausgerechnet in der Nacht vor einem Prozesstag, sturzbetrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt aufgegriffen. Laut Skujat hatte er auch diverse Unterlagen aus dem Prozess dabei, etwa die Anklageschrift und handschriftliche Aufzeichnungen. Später habe er die Polizisten als "Idioten" und "Scheißkerle" beschimpft. Die Bild-Zeitung zitierte den Laienrichter zudem mit folgendem Satz: "Mal wieder typisch Polizei. Sind ­immer da, wenn man sie nicht braucht!"

Anschließend wurde der Mann in eine Ausnüchterungszelle gebracht. Die Polizei stellte daraufhin Strafanzeige gegen den 59-Jährigen wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Befangenheitsantrag mit Zweifeln an der Objektivität und Unparteilichkeit des Schöffen.

Der vergangene Prozesstag Ende Oktober musste wegen der Unpässlichkeit des Schöffen vertagt werden. Laut Bild-Zeitung entschuldigte sich der Mann inzwischen beim Landgericht Stuttgart in einem zweiseitigen handschriftlichen Brief voller Grammatik- und Rechtschreibfehler - jedoch vergeblich. Das Misstrauen gegen den Mann sei begründet, sagte Skujat.

Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.

In dem seit Mitte September laufenden Verfahren gegen den Vater des Amokläufers sitzen drei Richter, zwei Schöffen und ein Ergänzungsschöffe. Letzterer wird nun den 59-Jährigen ersetzen.

© dpa/dapd/kat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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