Prozesse:Verteidigung im «Maskenmann»-Prozess: Angeklagter ist unschuldig

Frankfurt (Oder)(dpa) - Im sogenannten "Maskenmann"-Prozess plädiert die Verteidigung des Angeklagten auf nicht schuldig. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe nicht bestätigt, sagte Anwalt Axel Weimann in seinem Schlusswort am Landgericht Frankfurt (Oder). Die Staatsanwaltschaft ist dagegen sicher, dass der angeklagte 47-Jährige Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen und einen Manager entführt hat, um Lösegeld zu erpressen. Sie hatte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags gefordert.

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Frankfurt (Oder)(dpa) - Im sogenannten „Maskenmann“-Prozess plädiert die Verteidigung des Angeklagten auf nicht schuldig. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe nicht bestätigt, sagte Anwalt Axel Weimann in seinem Schlusswort am Landgericht Frankfurt (Oder). Die Staatsanwaltschaft ist dagegen sicher, dass der angeklagte 47-Jährige Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen und einen Manager entführt hat, um Lösegeld zu erpressen. Sie hatte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags gefordert.

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