Prozesse:Urteil: Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtmäßig

Kassel (dpa) - Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden. Sie müssen auch Abschläge akzeptieren, entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil. Die Jobcenter können demnach Hartz-IV-Empfänger auffordern, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, wenn keine Aussicht mehr auf einen Job besteht. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Duisburg hatte geklagt, weil ihn das dortige Jobcenter vorzeitig in Rente schicken wollte. Seine abschlagsfreie Rente reduziert sich dadurch um 77 Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kassel (dpa) - Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden. Sie müssen auch Abschläge akzeptieren, entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil. Die Jobcenter können demnach Hartz-IV-Empfänger auffordern, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, wenn keine Aussicht mehr auf einen Job besteht. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Duisburg hatte geklagt, weil ihn das dortige Jobcenter vorzeitig in Rente schicken wollte. Seine abschlagsfreie Rente reduziert sich dadurch um 77 Euro.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: