Prozesse:Tod einer Schweizerin: Höchststrafe für Doppelmörder bleibt

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Halle (dpa) - Seltener Fall: Ein Doppelmörder ist am Landgericht Halle am Montag wegen eines weiteren Gewaltverbrechens verurteilt worden. Der 42-Jährige hat binnen zweier Jahre nicht nur einen Arzt und eine Rentnerin, sondern auch eine Bekannte aus der Schweiz getötet.

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Halle (dpa) - Seltener Fall: Ein Doppelmörder ist am Landgericht Halle am Montag wegen eines weiteren Gewaltverbrechens verurteilt worden. Der 42-Jährige hat binnen zweier Jahre nicht nur einen Arzt und eine Rentnerin, sondern auch eine Bekannte aus der Schweiz getötet.

Er wurde nun erneut zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies ist die Höchststrafe in Deutschland. Die Richter in Sachsen-Anhalt sprachen ihn wegen des Todes der Schweizerin der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Zudem wurde das frühere Urteil wegen Mordes an einer Rentnerin und einem Arzt in Mansfeld im Südharz angerechnet, wobei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

„Es ist ein seltenes Verfahren, weil beide zum gleichen Ergebnis kommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen Mordes die Höchststrafe gefordert, die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. „Es bleibt einiges offen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Der 42-Jährige hatte nach langem Schweigen ein Geständnis abgelegt. Er habe die Frau im Juni 2007 auf einem Parkplatz im Streit geschlagen und zu Boden gestoßen. Dabei sei sie über eine Anhängerkupplung seines Autos gefallen und habe sich das Genick gebrochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm allerdings vorgeworfen, seine Bekannte aus der Schweiz nach Deutschland verschleppt, in einem Waldstück im Südharz vergewaltigt, an einem Baum gefesselt und getötet zu haben, um eine schwere Sexualstraftat zu verschleiern.

Der gelernte Kraftfahrzeugschlosser, der auch wegen Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft ist, nahm das Urteil regungslos auf. In Wandersachen und mit Kappe bekleidet wurde der kräftige Mann, der sein graues Haar zum Pferdeschwanz gebunden hatte, wieder in Hand- und Fußfesseln ins Gefängnis gebracht.

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