Prozesse:Streit um die Farbe «Gelb»: BGH prüft eine Klage Langenscheidts

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Karlsruhe (dpa) - Die Farbe "Gelb" beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof(BGH): Das Gericht prüft, ob der Hersteller einer Sprachlernsoftware die Markenrechte von Langenscheidt verletzt.

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Karlsruhe (dpa) - Die Farbe „Gelb“ beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof(BGH): Das Gericht prüft, ob der Hersteller einer Sprachlernsoftware die Markenrechte von Langenscheidt verletzt.

Langenscheidt-Konkurrent Rosetta Stone verwendet beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen einen gelben Farbton. Langenscheidt hat sich 2010 jedoch die Farbmarke „Gelb“ für seine zweisprachigen Wörterbücher in Printform eintragen lassen. Noch ist unklar, wann der BGH sein Urteil verkündet.

Der Verlag hat Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln 2012 recht bekommen: Aus Verbrauchersicht seien sich die Produkte und Farbtöne sehr ähnlich, hieß es. Potenzielle Käufer könnten daher der irrigen Ansicht sein, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt. Denn die gelben Wörterbücher des Verlages seien schon lange am Markt, Verbraucher seien an sie gewöhnt.

Rosetta Stone ging in Revision. Der BGH muss jetzt prüfen, ob das OLG-Urteil Bestand haben kann. Der gelbe Farbton sei nicht nur Langenscheidt vorbehalten, argumentierte die Anwältin von Rosetta Stone, Cornelie von Gierke am Mittwoch in Karlsruhe. Auch Verlage wie Duden verwendeten für ihre Produkte gelb. Eine vom OLG herangezogene Umfrage sei außerdem zulasten von Rosetta Stone nicht richtig ausgewertet worden.

Langenscheidt setze die Farbe seit den 1950er Jahren bei seinem Marktauftritt umfassend ein, widersprach BGH-Anwalt Götz Jordan. Konkurrenten setzten sich farblich dazu ab - so sei grün die „Hausfarbe“ des Klett-Verlages. „Sprachlernsoftware und Wörterbücher ergänzen sich außerdem.“ Das erhöhe die Verwechslungsgefahr.

Die Farbfrage beschäftigt den BGH auch unter einem anderen Apsekt: Denn Rosetta Stone hatte die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt, was das Bundespatentgericht aber ablehnte. Eine dagegen eingelegte Beschwerde wird parallel zu dem jetzt verhandelten Verfahren ebenfalls vom BGH geprüft.

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