Prozesse:Rockern darf grundsätzlich Waffenschein entzogen werden

Leipzig (dpa) - Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf grundsätzlich der Waffenschein entzogen werden - wegen Unzuverlässigkeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreffende bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Im konkreten Fall hatten drei Rocker geklagt, weil ihnen die Waffenscheine mit der Begründung entzogen worden waren, dass sie zur Führungsriege zweier süddeutscher Rockerclubs gehören. Der 6. Senat wies die Klage zurück.

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Leipzig (dpa) - Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf grundsätzlich der Waffenschein entzogen werden - wegen Unzuverlässigkeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreffende bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Im konkreten Fall hatten drei Rocker geklagt, weil ihnen die Waffenscheine mit der Begründung entzogen worden waren, dass sie zur Führungsriege zweier süddeutscher Rockerclubs gehören. Der 6. Senat wies die Klage zurück.

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