Prozesse:Regen-Wette eines Möbelhauses ist kein illegales Glücksspiel

Leipzig (dpa) - Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit unterlag das Regierungspräsidium Karlsruhe auch in letzter Instanz mit seiner Einschätzung, dass so eine Aktion, verbotenes Glücksspiel sei. Wenn es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regnet, sollten Kunden des Möbelhauses ihr Geld zurückbekommen. Diese Werbeaktion war von der Behörde abgelehnt worden - zuunrecht.

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Leipzig (dpa) - Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit unterlag das Regierungspräsidium Karlsruhe auch in letzter Instanz mit seiner Einschätzung, dass so eine Aktion, verbotenes Glücksspiel sei. Wenn es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regnet, sollten Kunden des Möbelhauses ihr Geld zurückbekommen. Diese Werbeaktion war von der Behörde abgelehnt worden - zuunrecht.

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