Leipzig (dpa) - Darf im Abiturzeugnis auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche hingewiesen werden? Mit dieser Frage befasst sich heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Richtern liegen die Klagen von drei Abiturienten aus Bayern vor. Auf ihren Zeugnissen war vermerkt worden, dass wegen einer „fachärztlich festgestellten Legasthenie“ die Rechtschreibleistung der Betroffenen nicht gewertet worden sei. Durch diesen Eintrag fühlen sich die Drei diskriminiert. In den Vorinstanzen waren sie erfolgreich.
Prozesse:Legasthenievermerk in Zeugnissen beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
Leipzig (dpa) - Darf im Abiturzeugnis auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche hingewiesen werden? Mit dieser Frage befasst sich heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Richtern liegen die Klagen von drei Abiturienten aus Bayern vor. Auf ihren Zeugnissen war vermerkt worden, dass wegen einer "fachärztlich festgestellten Legasthenie" die Rechtschreibleistung der Betroffenen nicht gewertet worden sei. Durch diesen Eintrag fühlen sich die Drei diskriminiert. In den Vorinstanzen waren sie erfolgreich.
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