Prozesse:Lebenslange Haftstrafe für Mord an Joggerin aus Lübeck

Schwerin (dpa) - Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg angegriffen und mit einem gezielten Messerstich in den Hals getötet. Die späte Erklärung des Mannes, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich.

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Schwerin (dpa) - Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg angegriffen und mit einem gezielten Messerstich in den Hals getötet. Die späte Erklärung des Mannes, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. 

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