Karlsruhe (dpa) - Mit dem Kuttenverbot für Rocker beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter überprüfen ein Urteil des Bochumer Landgerichts, das im vergangenen Oktober zwei Mitglieder des Motorradclubs „Bandidos“ freigesprochen hatte. Die beiden Männer sollten für das Tragen ihrer Lederwesten mit dem Bandido-Symbol 600 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafforderung mit dem Verbot anderer Bandido-Gruppen in Aachen und Neumünster begründet. Sie beantragte Revision beim BGH.
Prozesse:Kuttenverbot für Rocker beschäftigt Bundesgerichtshof
Karlsruhe (dpa) - Mit dem Kuttenverbot für Rocker beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter überprüfen ein Urteil des Bochumer Landgerichts, das im vergangenen Oktober zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" freigesprochen hatte. Die beiden Männer sollten für das Tragen ihrer Lederwesten mit dem Bandido-Symbol 600 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafforderung mit dem Verbot anderer Bandido-Gruppen in Aachen und Neumünster begründet. Sie beantragte Revision beim BGH.
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