Karlsruhe (dpa) - Ob Reisende wegen der Vorverlegung ihres Fluges eine finanzielle Entschädigung geltend machen können, prüft seit heute der Bundesgerichtshof. Den Richtern liegt die Klage eines Paares vor, das 2012 einen Urlaub in Fuerteventura gebucht hatte. Weil einer der Flüge um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangen sie nun von dem Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung. Eine Entscheidung wollen die Richter am Nachmittag verkünden. Möglich ist auch, dass sie den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen.
Prozesse:Karlsruhe prüft Entschädigung wegen Flugvorverlegung
Karlsruhe (dpa) - Ob Reisende wegen der Vorverlegung ihres Fluges eine finanzielle Entschädigung geltend machen können, prüft seit heute der Bundesgerichtshof. Den Richtern liegt die Klage eines Paares vor, das 2012 einen Urlaub in Fuerteventura gebucht hatte. Weil einer der Flüge um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangen sie nun von dem Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung. Eine Entscheidung wollen die Richter am Nachmittag verkünden. Möglich ist auch, dass sie den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema