Prozesse:Haftstrafen für Jugendliche nach Attacke auf 14-Jährige

Lesezeit: 1 min

Oldenburg/Wilhelmshaven (dpa) - Nach der brutalen Misshandlung eines Mädchens sind zwei zum Tatzeitpunkt 17-Jährige zu Jugendstrafen von drei Jahren Haft verurteilt worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Oldenburg/Wilhelmshaven (dpa) - Nach der brutalen Misshandlung eines Mädchens sind zwei zum Tatzeitpunkt 17-Jährige zu Jugendstrafen von drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die große Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts sah es am Montag als erwiesen an, dass der Junge und das Mädchen die 14-Jährige im Mai in Wilhelmshaven massiv ins Gesicht geschlagen und getreten hatten, als diese am Boden lag.

Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Andere Jugendliche hatten den Überfall mit Handys gefilmt, waren aber nicht eingeschritten. Die Videos tauchten später im Internet auf. Daraufhin verabredeten sich etwa 40 junge Leute über soziale Netzwerke, um einen der Verdächtigen in seinem Haus aufzusuchen. Die Polizei musste die Versammlung auflösen.

Gegen neun Zuschauer der brutalen Misshandlungen wurden Ermittlungen eingeleitet. Oberstaatsanwältin Frauke Wilken sagte, es werde noch geprüft, ob sie sich möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht hätten oder ob sie gar an der Tat beteiligt gewesen seien. Möglicherweise werde es weitere Anklagen geben. Gewalttaten von Jugendlichen wurden in der Vergangenheit immer wieder gefilmt und ins Internet gestellt - meist von den Tätern selbst.

Das Opfer hatte nach dem Angriff im Krankenhaus behandelt werden müssen. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters hätte die Gewalteinwirkung lebensgefährlich sein können. Nur durch Zufall habe das Opfer keine schwereren Folgen davongetragen. Eine Tötungsabsicht habe den Tätern aber nicht nachgewiesen werden können, sagte ein Gerichtssprecher nach der nichtöffentlichen Urteilsverkündung.

Verurteilt wurde das Duo deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung, angeklagt war es wegen versuchten Totschlags. Die Haftbefehle wurden unter Auflagen zunächst außer Vollzug gesetzt. Die beiden Verurteilten kamen deshalb zunächst auf freien Fuß.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: