Prozesse:Gericht: Sozialhilfeempfänger müssen Kabelanschluss selbst zahlen

Kassel (dpa) - Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst von der Sozialhilfe bezahlen - auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte. Die Frau hatte argumentiert, da sie kein Deutsch spreche, ermögliche ihr nur ein Kabelanschluss mit türkischen Programmen eine Grundversorgung mit Informationen.

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Kassel (dpa) - Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst von der Sozialhilfe bezahlen - auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte. Die Frau hatte argumentiert, da sie kein Deutsch spreche, ermögliche ihr nur ein Kabelanschluss mit türkischen Programmen eine Grundversorgung mit Informationen.

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