Prozesse:Erfundene Vergewaltigung: Tochter des Opfers will Schadenersatz

Osnabrück (dpa) - Der Fall des wegen einer erfundenen Vergewaltigung zum Justizopfer gewordenen Horst Arnold hat eine Zivilklage nach sich gezogen. Die Tochter des inzwischen gestorbenen Mannes habe am Landgericht Osnabrück eine Klage auf 80 000 Euro Schmerzensgeld gegen eine 48 Jahre alte frühere Lehrerin eingereicht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Die 48-Jährige war wegen schwerer Freiheitsberaubung zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte Arnold im Jahr 2002 zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

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Osnabrück (dpa) - Der Fall des wegen einer erfundenen Vergewaltigung zum Justizopfer gewordenen Horst Arnold hat eine Zivilklage nach sich gezogen. Die Tochter des inzwischen gestorbenen Mannes habe am Landgericht Osnabrück eine Klage auf 80 000 Euro Schmerzensgeld gegen eine 48 Jahre alte frühere Lehrerin eingereicht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Die 48-Jährige war wegen schwerer Freiheitsberaubung zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte Arnold im Jahr 2002 zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

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