Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter gaben damit Verbraucherschützern überwiegend recht. Diese waren in mehreren Klagen dagegen vorgegangen, dass Urlauber in bestimmten Fällen zwischen 25 und 40 Prozent auf den Reise-Gesamtpreis anzahlen sollten. Die Kläger gingen außerdem erfolgreich gegen die gestaffelten Stornierungskosten der Veranstalter vor. Diese müssen nach dem Urteil genaue Gründe für die Höhe dieser Gebühren angeben.
Prozesse:BGH stärkt die Rechte der Reisenden bei Anzahlungen
Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter gaben damit Verbraucherschützern überwiegend recht. Diese waren in mehreren Klagen dagegen vorgegangen, dass Urlauber in bestimmten Fällen zwischen 25 und 40 Prozent auf den Reise-Gesamtpreis anzahlen sollten. Die Kläger gingen außerdem erfolgreich gegen die gestaffelten Stornierungskosten der Veranstalter vor. Diese müssen nach dem Urteil genaue Gründe für die Höhe dieser Gebühren angeben.
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