Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen für die Berechnung ihrer Forderungen an Falschparker gezogen. Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt werde, so der BGH. Im konkreten Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen einen Abschleppdienst, der 250 Euro für die Mitteilung verlangte, an welchen Ort das Fahrzeug verlegt wurde. Das Landgericht München hatte die zulässige Forderung mit 175 Euro angesetzt. De BGH hob das Urteil auf. Die Forderung des Abschleppdienstes muss nun neu geprüft werden.
Prozesse:BGH zieht Grenzen für Höhe von Abschleppkosten
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen für die Berechnung ihrer Forderungen an Falschparker gezogen. Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt werde, so der BGH. Im konkreten Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen einen Abschleppdienst, der 250 Euro für die Mitteilung verlangte, an welchen Ort das Fahrzeug verlegt wurde. Das Landgericht München hatte die zulässige Forderung mit 175 Euro angesetzt. De BGH hob das Urteil auf. Die Forderung des Abschleppdienstes muss nun neu geprüft werden.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema