Leipzig (dpa) - Regen-Wette vor Gericht: Die Werbeaktion eines Möbelhauses in Baden-Württemberg beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter müssen entscheiden, ob das geplante Versprechen, den Kunden den Kaufpreis zu erstatten, falls es am Flughafen Stuttgart zu einem bestimmten Zeitpunkt regnet, illegales Glücksspiel ist. So nämlich hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Aktion eingestuft. In den beiden Vorinstanzen bekam das Möbelhaus Recht. Nun haben die Bundesrichter das letzte Wort.
Prozesse:Bei Regen Geld zurück: Bundesgericht prüft Möbelhaus-Werbung
Leipzig (dpa) - Regen-Wette vor Gericht: Die Werbeaktion eines Möbelhauses in Baden-Württemberg beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter müssen entscheiden, ob das geplante Versprechen, den Kunden den Kaufpreis zu erstatten, falls es am Flughafen Stuttgart zu einem bestimmten Zeitpunkt regnet, illegales Glücksspiel ist. So nämlich hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Aktion eingestuft. In den beiden Vorinstanzen bekam das Möbelhaus Recht. Nun haben die Bundesrichter das letzte Wort.
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