Prozess wegen Körperverletzung:Ben Tewaag zu Geldstrafe verurteilt

Ist von einem Berliner Gericht wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung verurteilt worden: Schausspieler Ben Tewaag. (Foto: dpa)

Das Notwehr-Argument ließen die Richter nicht gelten: Schauspieler Ben Tewaag muss eine Strafe zahlen, weil er einer Bekannten einen Fausthieb verpasst hat.

Schauspieler Ben Tewaag ist wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung von einem Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 10 200 Euro verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Tewaag im Juni 2013 in seiner Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg eine Bekannte mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Der Anklageschrift (Az.: 284 JS 856/14) zufolge kam es zu dem Vorfall nach zunächst einvernehmlichen Fesselspielen mit zwei Frauen. Als sich eine der beiden gegen das Fesseln ans Bett wehrte, habe Tewaag sie geohrfeigt und dann mit der Faust geschlagen. Die Frau erlitt einen Jochbeinbruch.

Der 39-Jährige, der auch als Buchautor und Regisseur tätig ist, ist der Sohn von Schauspielerin Uschi Glas. Er ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft.

In der Verhandlung hatte Tewaag eingeräumt, die Frau geschlagen zu haben. Allerdings berief er sich auf Notwehr. Es habe sich um einen "reflexhaften Befreiungsschlag" gehandelt, denn die 26-Jährige habe ihm völlig unvermittelt sehr schmerzhaft in den Schritt gegriffen. Zudem hätten die beiden Frauen versucht, ihn wegen des Vorfalls zu erpressen. Das Notwehr-Argument ließen die Richter allerdings nicht gelten.

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