Kriminalfall Lolita Brieger:Freispruch für angeklagten Ex-Freund

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Abgehauen, entführt, getötet? 30 Jahre lang war das Schicksal der 18-jährigen Lolita Brieger aus Frauenkron in der Eifel ungeklärt. Nun hat das Trierer Landgericht einen Angeklagten freigesprochen.

Drei Jahrzehnte blieb die Tat im Verborgenen. Nun ist im Prozess um den Tod von Lolita Brieger aus Frauenkron in Nordrhein-Westfalen ein Urteil gefallen: Der angeklagte Ex-Freund der damals 18-Jährigen ist freigesprochen worden. Der heute 51-jährige Landwirt musste sich seit Anfang März vor dem Trierer Landgericht verantworten. Er war angeklagt, seine schwangere Ex-Freundin im November 1982 erdrosselt und ihre Leiche auf einer Mülldeponie im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt zu haben. Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über geschwiegen.

Jahrelang war das Schicksal der verschwundenen jungen Frau ungeklärt. Familie und Freunde wussten nicht, ob die 18-Jährige tot war oder möglicherweise längst anderswo mit ihrem Baby ein neues Leben begonnen hatte.

Erst im vergangenen Herbst wurden ihre Überreste gefunden, nachdem sich ein Mitwisser offenbart hatte. Als der Fall in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY ... ungelöst noch einmal thematisiert worden war, meldete sich ein Mann, der zum Tatzeitpunkt auf dem Hof des Angeklagten gearbeitet hatte. Er habe geholfen, die Leiche zu entsorgen, bekannte der Landwirtschaftshelfer. Nach zwei Wochen ergebnisloser Suche entdeckten Beamte die Überreste der jungen Frau auf der Mülldeponie von Frauenkron.

Für die Trierer Staatsanwaltschaft war es Mord aus niedrigen Beweggründen: Der Landwirt aus Scheid (Kreis Vulkaneifel) habe Lolita ermordet, weil sie aus einfachen Verhältnissen stammte und nicht zu seiner reichen Familie passte. Die Tochter eines Bauarbeiters und der Sohn eines vermögenden Großbauern - eine solche Verbindung war damals alles andere als statthaft.

Auf Druck seines Vaters soll sich der junge Mann damals von Lolita getrennt haben. Als sie schwanger wurde, das Kind behalten und auch die Trennung nicht akzptieren wollte, habe der Angeklagte sie loswerden wollen. Er habe "den für ihn bequemsten Weg gewählt und sie von der Bildfläche verschwinden lassen", sagte Staatsanwalt Eric Samel in seinem Plädoyer Ende Mai. Damit habe er sein persönliches Wohl und Ansehen über das Leben eines Menschen gesetzt. "Er hat sie zum Schluss als letztes Stück Dreck bezeichnet und auch genauso entsorgt."

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch, weil es keine Beweise dafür gebe, dass der 51-Jährige der Täter sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fall eines Freispruchs angekündigt, eine Revision prüfen zu wollen.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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