Prozess in Frankenthal:Finder des "Barbarenschatzes" verurteilt

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  • Der Finder eines als bundesweit einmalig geltenden Gold- und Silberschatzes aus der Spätantike ist wegen Unterschlagung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
  • Der Angeklagte äußerte die Vermutung, an ihm solle ein Exempel statuiert werden, er fühle sich kriminalisiert. Er habe den Wert des Schatzes nicht gleich erkannt.
  • Der 23-Jährige hatte den sogenannten "Barbarenschatz" erst ein halbes Jahr nach Entdeckung einer Archäologin übergeben.

Urteil im "Barbarenschatz"-Prozess

Weil er einen als einmalig geltenden Gold- und Silberfund aus der Spätantike ausgegraben und monatelang gehortet hat, ist ein 23-Jähriger vom Amtsgericht Speyer wegen Unterschlagung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zwar habe er den Schatz letztlich ausgehändigt, aber Indizien sprächen dafür, dass er das nur aus Angst vor polizeilichen Ermittlungen gemacht habe, sagte Richterin Sascha Umealo-Wels in Frankenthal.

Der Angeklagte muss zudem 3000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Mit dem Urteil liegt das Gericht drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Markus Menzendorff kündigte an, er wolle Rechtsmittel einlegen. Der Angeklagte selbst äußerte die Vermutung, an ihm solle ein Exempel statuiert werden.

Historischer Fund

Der "Barbarenschatz" stammt wahrscheinlich aus dem fünften Jahrhundert. Er besteht aus etwa 100 wertvollen Gold- und Silberstücken aus der Spätantike und soll eine halbe Million Euro wert sein. Wissenschaftler feierten den Fund als Sensation.

Der historisch wertvolle Fund, den der Angeklagte 2013 in Rülzheim in der Südpfalz gemacht hatte, gehört dem Land Rheinland-Pfalz. Der 23-Jährige aus Speyer soll mit einer Metallsonde den Boden abgesucht und den Schatz dann illegal ausgegraben haben. Erst nach einem halben Jahr übergab er ihn einer Archäologin. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Wert des sogenannten "Barbarenschatzes" sehr wohl erkannt und ihn genommen zu haben, um ihn zu behalten.

Schatzsucher fühlt sich kriminalisiert

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. Vor den Richtern des Frankenthaler Landgerichts sagte er, er habe den Wert des Schatzes nicht gleich erkannt und erst klären wollen, um was es sich handle. "Ich wollte ein bisschen als Forscher dastehen, Forscherehrgeiz zeigen und den Fund so gut wie möglich dokumentieren, bevor ich ihn abgebe", erklärte er - und beklagte sich, dass er kriminalisiert werde. Zahlreiche Zuschauer im Saal applaudierten. Sein Verteidiger sagte dem SWR, Schatzsucher sollten durch den Prozess abgeschreckt werden.

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