Prozess:Hund Toby darf in Mietwohnung toben

Mischlingshund Toby bei der Ortsbegehung (Foto: dpa)

Der Mischling soll Kratzspuren im Hausflur hinterlassen haben. Um den Rechtsstreit zwischen Hundebesitzerin und Vermieter zu klären, beraumte das Gericht in Hannover extra einen Ortstermin an.

Mehrere Monate Rechtsstreit und eine Ortsbegehung mit Richter - jetzt die Erleichterung für eine Hundebesitzerin in Hannover: Ihr zotteliger Mischling Toby darf in ihrer Mietwohnung bleiben. Das entschied das Amtsgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt.

Seit Oktober zog sich der Streit vor Gericht. Die Frau hatte Toby angeschafft, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Dieser verlangte daraufhin, den Hund abzugeben, weil er das Treppenhaus verschmutze und zerkratze.

Eine übermäßige Abnutzung des Treppenhauses sei bei einem Ortstermin aber nicht festgestellt worden, teilte das Gericht mit. Ob die beklagten Kratzer tatsächlich von Tobys Pfoten stammten, konnte nicht abschließend geklärt werden (Az: 541 C 3858/15).

Auf einen Abgleich der Kratzspuren mit dem Krallenprofil des Mischlings wurde offenbar verzichtet.

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