Im wiederaufgenommenen Verfahren um eine Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Discobesitzer in Kenia ist der Adlige am zweiten Tag nicht mehr vor Gericht erschienen.
Staatsanwalt Nico Elster rügte den Vorsitzenden Richter Andreas Schlüter in scharfer Form, dieser habe das Erscheinen des Prinzen nicht ernsthaft durchsetzen wollen. "Das würde man bei niemandem anderen machen", sagte Elster.
Dagegen betonte der Richter, er habe keine rechtliche Handhabe, die Anwesenheit des Adligen durchzusetzen. Ein Gerichtssprecher erläuterte, laut Strafprozessordnung sei das Erscheinen des Prinzen nicht zu erzwingen.
In dem Prozess soll am heutigen Dienstag das Opfer als Zeuge vernommen werden. Der 61 Jahre alte Discobesitzer Josef Brunlehner war im Januar 2000 von dem Chef des Welfenhauses geohrfeigt worden. Strittig ist, wie schwer seine Verletzungen waren und ob Ernst August bei dem Angriff einen Schlagring in der Hand hatte.
Der Adlige hatte sich über den Lärm von Brunlehners Disco geärgert. Er war wegen der Attacke vom Landgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden.