Prozess:Baby vom Vater zu Tode gequält - Mutter muss in Haft

Lesezeit: 1 min

Die angeklagte Mutter im Gerichtssaal in Mönchengladbach. (Foto: dpa)
  • Weil sie nicht eingriff, als ihr Sohn vom Vater zu Tode gequält wurde, muss eine 27-Jährige für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
  • Die Frau behauptet, sie habe nichts von der Misshandlung mitbekommen.
  • Das Gericht hält das für unglaubwürdig, sie habe den Tod ihres Sohnes in Kauf genommen.

Der Vater quälte seinen Sohn vier Stunden lang. Schüttelte, quetschte und missbrauchte den 19 Tage alten Säugling - bis er ihn mit Schlägen auf eine Tischkante tötete. Die Mutter befand sich während des Martyriums ihres Kindes im Zimmer nebenan und griff nicht ein. Sie habe fest geschlafen und nichts gehört, behauptet die 27-Jährige vor Gericht. Ist es wirklich möglich, dass die Mutter die Schreie ihres Kindes in einer Zwei-Zimmer-Wohnung nicht hört? Eine Mutter, die sonst jeden Laut gehört hat und aufgesprungen ist?

Das Landgericht Mönchengladbach hält das für unglaubwürdig. "Das ist nicht vorstellbar, wenn ein Kind um sein Leben schreit", sagte Richter Hinz. Sie habe den Tod des Jungen in Kauf genommen. Deswegen verurteilt das Gericht die Mutter wegen Misshandlung und Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.

Schon vor der Tatnacht im Oktober 2015 habe die Mutter gewusst, dass der Vater das Kind schlecht behandelt habe, sagte Richter Hinz weiter. Er soll eifersüchtig auf den Jungen gewesen sein. Einmal verbrühte er ihn mit heißer Milch. Als wichtiges Indiz gegen die Mutter werteten die Richter außerdem ihr Verhalten am Morgen danach: Als der Junge regungslos im Bettchen lag, habe sich die Frau hingesetzt und geweint. "Jemand, der nicht damit rechnet, dass sein Kind zu Tode gekommen ist, hätte ganz anders reagiert", sagte Hinz: hysterisch, wütend, "der hätte alles versucht, zu retten, was zu retten ist".

Es ist das zweite Mal, dass die Frau vor Gericht steht. Eine erste Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat der Bundesgerichtshof auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Sie fand das Urteil zu milde. Der Vater war zuvor zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

© SZ.de/dpa/eca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: