Prozess:Acht Jahre Haft

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Der zweite Angeklagte im Staufener Missbrauchsfall ist jetzt verurteilt worden. Der 50-Jährige hat einen Jungen zweimal vergewaltigt, die Taten gefilmt und das kinderpornografische Material anschließend im Internet verbreitet.

Von Eva Casper

Knut S. muss für acht Jahre ins Gefängnis, das hat das Landgericht Freiburg entschieden. Es fällte an diesem Mittwoch das zweite Urteil im Missbrauchsfall von Staufen. Auf Sicherungsverwahrung, wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht aber. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 50-jährige S. einen heute neunjährigen Jungen zweimal vergewaltigt, die Taten gefilmt und das kinderpornografische Material anschließend verbreitet hat. Seinem Opfer muss S. 12 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.

Der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines hatte dem Angeklagten im Prozess eine "abnorme Sexualität" attestiert. Er müsse dauerhaft betreut werden. Allerdings sprach sich der Gutachter gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Es bestehe zwar ein Rückfallrisiko, das sei aber nicht so gravierend, dass eine derart harte Maßnahme gerechtfertigt sei. Der Angeklagte habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht, sagte Pleines. Eine psychische Erkrankung gebe es aber nicht, der Mann sei voll schuldfähig.

Das Kind wurde gefesselt und auf besonders brutale Weise missbraucht

Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn von "besonders grausamen und menschenverachtenden Taten" gesprochen. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Es sei erniedrigt, gefesselt und auf besonders brutale Weise missbraucht worden. Eine Polizistin sagte vor Gericht aus, bei dem Angeklagten seien große Mengen kinderpornografischen Materials gefunden worden. Dabei gehe es auch um sexuellen Missbrauch von Babys, um Fesselungs- und Tötungsfantasien. Außerdem gebe es Hinweise, dass der Mann möglicherweise bereits früher Kinder missbraucht habe. Der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, der nach seiner Festnahme vorläufig des Dienstes enthoben wurde, hatte die Taten an dem Neunjährigen im Laufe des Prozesses gestanden. Er habe der Mutter und ihrem Lebensgefährten Geld für den Missbrauch bezahlt. Sexuelle Gewalt an anderen Kindern bestritt Knut S. jedoch.

Die Verbrechen gegen das Kind haben selbst erfahrene Ermittler schockiert. Der Staatsanwältin versagte die Stimme, als sie die Anklage verlas und die Taten im Detail beschreiben musste. Für Teile des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Als Grund nannte das Gericht Persönlichkeitsrechte des Angeklagten. Im Zentrum des Staufener Missbrauchsfalles stehen die 48-jährige Mutter des Kindes und ihr 39-jähriger Lebensgefährte. Mehr als zwei Jahre lang sollen sie das Kind fremden Männern zum Missbrauch angeboten haben. Die Kontakte wurden über das Darknet, den verborgenen Teil des Internets, angebahnt. Während der Lebensgefährte die Taten organisierte und den Jungen auch selbst etliche Male missbrauchte, soll die Mutter das Kind zu den Tatorten gebracht und ruhiggestellt haben. Insgesamt gibt es in den Fall acht Verdächtige: Neben der Mutter und ihrem Lebensgefährten, die sich vom 11. Juni an vor Gericht verantworten müssen, gibt es sechs Männer, die auf das Angebot im Darknet eingegangen sind. Zwei von ihnen sind nun verurteilt, vier weitere Prozesse stehen in den kommenden Monaten an. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschieden, jeden der Männer einzeln anzuklagen.

© SZ vom 17.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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