Promiblog zu Udo Jürgens:Ein ehrenwertes Haus

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Keine neue Tochter für Udo Jürgens: Das OLG Frankfurt hat die Vaterschaftsklage einer Frau abgewiesen. (Foto: Süddeutsche.de/dpa)

Wer träumt nicht ab und an von einem reichen und berühmten Vater? Eine Hessin träumte nicht nur davon, sondern war fest überzeugt, die Tochter von Schlagersänger Udo Jürgens zu sein. Ein Gericht hat über die angebliche Verwandtschaft nun in letzter Instanz entschieden.

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen. Und trotzdem sind viele Menschen, besonders solche, die während der Pubertät mit sich selbst und gegen alle in ihrem Umfeld kämpfen, ab und an felsenfest davon überzeugt, als Kind vertauscht und deswegen schlicht in der falschen Familie gelandet zu sein. Eine Frau aus Südhessen glaubt, jetzt, mit 42 Jahren ihren eigentlich biologischen Vater gefunden zu haben. Und der soll nicht irgendjemand sein. Sondern Udo Jürgens.

Das Oberlandesgericht Frankfurt ist von dieser Verwandtschaft jedoch nicht annähernd so überzeugt wie Jürgens' angebliche Tochter und hat deren Vaterschaftsklage eindeutig zurückgewiesen. Die Frau hatte zunächst beim Amtsgericht Dieburg Klage eingereicht. Der dortige Familienrichter holte daraufhin ein rechtsmedizinisches Abstammungsgutachten ein. Das Ergebnis: negativ. Zwischen dem Musiker und seiner selbsterklärten Tochter besteht keine Blutsverwandtschaft.

Das wollte die Klägerin aber nicht so einfach hinnehmen. Ihr Verdacht: Das verwendete Genmaterial stamme gar nicht von dem 78-jährigen "Aber bitte mit Sahne"-Sänger. In zweiter Instanz reichte sie zusätzlich ein eigenes Privatgutachten über die angebliche Vaterschaft ein. An dieser Expertise aber orientierte sich das OLG nicht, weil deren Herkunft "völlig unklar" sei.

Das Gericht nahm der Klägerin endgültig die Hoffnung auf einen berühmten Vater. Es seien "keine durchgreifenden Mängel" hinsichtlich Entnahme und Auswertung des Genmaterials festgestellt worden, heißt es in der Entscheidung. Für die 42-Jährige ist der Rechtsweg damit zu Ende. "Die Entscheidung des Gerichts ist faktisch nicht anfechtbar", heißt es dazu in einer Mitteilung.

Was freilich nicht heißt, dass sie nicht doch seine Tochter sein könnte - im Geiste. Seelenverwandtschaft, auch einseitige, ist schließlich nicht wissenschaftlich nachweisbar.

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