Eine Nacht im Mai 2020, auf einer Landstraße bei Gevelsberg stoppen zwei Polizistinnen ihren Bulli. Sie wollen zwei Kollegen zu Hilfe kommen, die einen per Haftbefehl gesuchten Drogendealer festnehmen. Als sie aussteigen, fängt der Dealer an zu schießen. Die beiden Frauen packt die Todesangst, sie rennen davon, befehlen sogar der Fahrerin eines vorbeifahrenden Kleinwagens, sie mitzunehmen. Am 16. November wurden die Polizistinnen wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen" zu einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, würden beide ihren Job verlieren. Über Details dieses Falles will Polizei-Ausbilder Gerhard Wolf sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Der stellvertretende Leiter der Ausbildungsabteilung des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen erklärt, wie Polizisten trainieren, trotz Todesangst Ruhe zu bewahren.
Polizei-Ausbildung:"Es ist nicht möglich, Todesangst zu simulieren"
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Zwei Polizistinnen laufen bei einer Schießerei weg, anstatt den Kollegen zu helfen. Ein Amtsgericht verurteilt sie. Wie lernen Polizeischüler, in brenzligen Situationen ihren Fluchtinstinkt zu unterdrücken?
Interview von Fabian Thomas
Gerichtsprozess:In Todesangst vor der Pflicht geflohen
Das Amtsgericht Schwelm verurteilt zwei Polizistinnen, die bei einer Schießerei ihre Kollegen im Stich ließen und davonrannten. Beiden droht nun die Entlassung.
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