Nach vergeblichem Kampf um Sterbehilfe:Locked-in-Patient Nicklinson ist tot

Sterbehilfe hatten ihm die Gerichte verwehrt. Jetzt ist Tony Nicklinson, der unter dem Locked-in-Syndrom litt, gestorben - "eines natürlichen Todes". Das twitterte seine Tochter.

Er hat lange für Sterbehilfe gekämpft, doch sie wurde ihm immer verwehrt. Jetzt ist der Brite Tony Nicklinson, der unter dem Locked-in-Syndrom litt und öffentlich für einen selbstbestimmten Tod eintrat, im Alter von 58 Jahren gestorben. "Friedlich und eines natürlichen Todes", wie eine seiner Töchter auf Twitter schrieb und Nicklinsons Anwalt bestätigte.

Tony Nicklinson litt seit einem Schlaganfall im Jahr 2005 am Locked-in-Syndrom. Er kämpfte jahrelang vor Gericht für Sterbehilfe. Vergeblich. Jetzt ist der 58-Jährige eines natürlichen Todes gestorben. (Foto: dpa)

Erst vor etwa einer Woche hatte der Oberste Gerichtshof in London Nicklinsons Antrag auf medizinische Sterbehilfe abgewiesen. Seine Anwaltskanzlei Bindmanns LLP erklärte, Nicklinson habe vergeblich dafür gekämpft, sein Leben voller Qual beenden dürfen.

Denn seit einem Schlaganfall im Jahr 2005 litt er am "Syndrom des Eingeschlossenseins": Nicklinson war zwar geistig fit, aber vom Kopf abwärts gelähmt, war permanent auf Hilfe angewiesen und konnte nur durch Blinzeln mit seiner Umwelt kommunizieren. Seine Hoffnung, sich beim Sterben helfen lassen zu können, zerstörte das Gericht in London.

Seit diesem Urteil habe der Locked-in-Patient das Essen verweigert, zitiert der Guardian die Anwälte Nicklinsons. Zudem habe er unter einer Lungenentzündung gelitten. Weitere Informationen zu den Umständen oder der Ursache seines Todes gab sein Anwalt nicht bekannt. Nicklinsons Frau Jane schrieb auf Twitter: "Ich habe die Liebe meines Lebens verloren, aber er leidet nicht mehr."

Sterbehilfe ist in Großbritannien grundsätzlich verboten, eine Expertenkommission empfahl aber im Januar eine Lockerung der Gesetzgebung. Die Londoner Richter hatten in ihrem Urteil vom 16. August erklärt, trotz der tragischen Lage Nicklinsons könne die Justiz die Gesetzeslage nicht missachten, nach der jede "vorsätzliche Sterbehilfe ein Mord" sei. Der 58-jährige Brite hatte Berufung gegen das Urteil angekündigt.

© Süddeutsche.de/AFP/jst - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: