Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans eine junge Frau sexuell missbraucht haben soll, war bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck in Mönchengladbach.
Das Urteil gegen den Verdächtigen - eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten - erging demnach am 29. November vergangenen Jahres. "Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches", sagte Kluck.
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Die zuständige Justizbehörde räumte dazu allerdings inzwischen einen Fehler ein. "Nach vorläufiger Bewertung dieser Abläufe wurden bei der Bearbeitung der Akte durch das Amtsgericht falsche Prioritäten gesetzt", erklärte das Landgericht Mönchengladbach in einer Stellungnahme. Das Amtsgericht hätte die Akte bereits im Januar bei der Staatsanwaltschaft vorlegen legen sollen, um die Vollstreckung des Urteils zu ermöglichen. Die Prüfung von angemeldeten Anwaltskosten und auch die Bearbeitung eines Opferentschädigungsantrages hätten zurückgestellt werden sollen.
Der 30 Jahre alte Verdächtige soll in den nächsten Tagen verhört werden. Er soll eine 19-jährige Frau in einem Sonderzug voller Fußballfans auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach missbraucht haben. Am Montag hatte er sich in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer anderen Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilung wegen Vergewaltigung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.
Die 19-Jährige aus Bonn konnte laut Polizei inzwischen als Zeugin vernommen werden. Sie hatte den Mann in der Nacht zum Sonntag im sogenannten Tanzwagen des Sonderzugs kennengelernt. Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, weil ein Zug-Ordner ein Foto von ihm gemacht hatte.