Mordprozess:Anklage fordert Höchststrafe für "Lasermann"

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John Ausonius soll laut Staatsanwaltschaft im Februar 1992 eine Frau im Kettenhofweg in Frankfurt ermordet haben. (Foto: imago/Jan Huebner)
  • Im Prozess um den Mordfall um eine 68-jährige Garderobiere aus Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
  • Die Frau war im Februar 1992 erschossen worden, eindeutige Beweise für die Tat fehlen bis heute.
  • Der Angeklagte John Ausonius ist einer der bekanntesten schwedischen Straftäter; als "Lasermann" wurde er bereits für einen Mord verurteilt, bei dem er eine Waffe mit Laser-Zielvorrichtung benutzt hatte.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Vor dem Frankfurter Landgericht wird alsbald einer der wohl eigentümlichsten Mordprozesse in der bundesdeutschen Justizgeschichte seinen Abschluss finden. Am Mittwoch wird das Urteil gegen den angeklagten Schweden John Ausonius erwartet, jenen heute 64 Jahre alten Mann, dessen Untaten vor gut zwei Jahrzehnten ganz Schweden erschütterten. Anfang der 90er Jahre hatte er Banken ausgeraubt und auf zehn Migranten geschossen, einer von ihnen starb. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ist zudem überzeugt, dass er für einen rätselhaften Mord 1992 in der Bankenstadt verantwortlich ist. Eindeutige Beweise dafür aber fehlen - bis heute.

Das wurde am Dienstag deutlich, an dem die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers hielten. Die Anklage forderte lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ausonius, dem sie vorwirft, im Streit um einen verschwundenen Taschencomputer in der Nacht des 22. Februar in Frankfurt einer Garderobiere kaltblütig in den Kopf geschossen zu haben. Der Sohn eines Schweizers und einer Deutschen war damals auf der Flucht vor der schwedischen Justiz, wollte nach Südafrika, vermisste nach dem Besuch in einem Restaurant in der Innenstadt seinen Klein-Computer, auf dem er, so die Anklage, für seine Flucht wichtige Informationen gespeichert haben soll. Er verdächtigte - das ist im Kern nicht umstritten - die Garderobendame, ihn gestohlen zu haben. Kurz darauf wird die damals 68 Jahre alte Frau auf dem Heimweg erschossen. Die Handtasche fehlte, der Täter flüchtete nach Zeugenangaben auf einem Fahrrad.

Manches spricht dafür, dass er der Täter sein könnte

Schon vor etlichen Jahren versuchten deutsche Ermittler, den damals schon in Schweden inhaftierten Ausonius zu befragen. Er wollte damals nicht aussagen. Der Fall ruhte. Bis im Zuge der Ermittlungen gegen die rechtsterroristische NSU zwischenzeitlich der Verdacht aufkommt, Ausonius könne eine Art Vorbild dieser mutmaßlichen Mördergruppe gewesen sein. Die Vermutung erweist sich wenig später als falsch. Aber die hessische Justiz nimmt die Ermittlungen erneut auf, vergangenes Jahr lieferte Schweden ihn zum Prozess an Deutschland aus.

Der Angeklagte hat sich in der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert, sich aber mit Rückblick auf seine Bluttaten in Schweden als inzwischen geläuterten Mann dargestellt. Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht, bis heute steht nicht ganz genau fest, mit welcher Waffe und mit welcher Munition die Garderobiere erschossen wurde. Ausonius hatte nach Erkenntnissen der Ermittler bei seinem Aufenthalt in Frankfurt eine Pistole, will sie aber an einen Unbekannten verkauft haben.

Manches spricht dafür, dass der Mann aus Schweden der Täter sein könnte. Staatsanwältin Nadja Böttinger machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie nicht an eine Reihe von Zufällen glaubt. "Nichts spricht gegen die Täterschaft des Angeklagten", sagte sie. Doch, widerspricht der Anwalt von Ausonius. Die deutschen Ermittler hätten keinen einzigen neuen Beweis gefunden, man habe außer angeblichen Indizien nichts gegen seinen Mandanten in der Hand. "Es gibt keine Verbindung zwischen der Diskussion um den Taschencomputer und der Täterschaft", sagt Anwalt Joachim Bremer. Er fordert einen Freispruch und die Rückkehr seines Mandanten in die schwedische Haft. In seiner Heimat sitzt er eine lebenslange Strafe ab, die aber dort, wie auch in Deutschland, verkürzt werden könnte. In Schweden hat Ausonius die Chance, in ein paar Jahren auf freien Fuß zu kommen. Würde er in Frankfurt verurteilt, mit späterer Sicherungsverwahrung, müsste er wohl sein ganzes Leben hinter verschlossenen Türen verbringen.

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Im Jahr 1992 wird in Frankfurt eine Garderobiere erschossen. Erst jetzt soll dem schwedischen Tatverdächtigen der Prozess gemacht werden. In den 90er Jahren hatte er auch in Skandinavien Verbrechen begangen.

Von Susanne Höll

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