Missbrauchskomplex Wermelskirchen:Missbrauchstäter zu hoher Strafe verurteilt

Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Der 45-Jährige aus Wermelskirchen hat über Jahre hinweg Babys und Kinder erniedrigt und sexuell missbraucht. In Kontakt mit den Opfern kam der IT-Experte als Babysitter. Das Gericht ordnete eine Sicherungsverwahrung an.

Im Prozess um den sogenannten Missbrauchsfall Wermelskirchen ist an diesem Dienstag das Urteil gesprochen worden: Das Landgericht Köln verurteilt einen 45-Jährigen zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis plus Sicherungsverwahrung. Marcus R. wurden mehr als 120 Fälle sexualisierter Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein erst vier Wochen altes Mädchen.

Der Mann hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu den Familien gekommen. Die Taten hielt Marcus R. auf Video fest. Verhaftet worden war der IT-Experte im Dezember 2021 von Spezialkräften daheim während einer Videokonferenz mit Kollegen. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am "offenen Computer" verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos der Taten zu erlangen.

Die Polizei fand in seinem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, 3,5 Millionen Bilder und 1,5 Millionen Videos von sexuellem Missbrauch an Jugendlichen, Kindern und vor allem Babys "in nicht vorstellbarer Brutalität". Die Aufdeckung des Falls hatte zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt.

Vor Gericht hatte Marcus R. die Taten gestanden. Teile des Prozesses waren nicht öffentlich verhandelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Zudem beantragte sie die anschließende Sicherungsverwahrung. Dem hat das Gericht nun entsprochen. Sicherungsverwahrung bedeutet, jemand bleibt auch nach Verbüßung seiner Strafe hinter Gittern - solange er als öffentliches Risiko gilt.

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