Braunschweig:Ermittlungen nach Verletzungen des Verdächtigen im Fall Maddie

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Der Verdächtige im Fall Madeleine McCann ist bereits wegen anderer Delikte zu Haftstrafen verurteilt. (Foto: Julian Stratenschulte/Julian Stratenschulte/dpa)

Der 43-Jährige soll sich zwei Rippen gebrochen haben, als ihm Fußfesseln angelegt werden sollten. Jetzt hat er Strafanzeige gegen Justizbedienstete wegen Körperverletzung gestellt.

Von Juri Auel

Der jüngste Gerichtstermin des im Fall Madeleine McCann verdächtigen Mannes hat ein juristisches Nachspiel. Nach einer Auseinandersetzung im Landgericht Braunschweig am Montag hat der 43-Jährige eine Anzeige gegen Justizbeamte wegen Körperverletzung erstattet, sagte ein Sprecher der dortigen Staatsanwaltschaft. Das Verfahren liege derzeit bei der Polizei. Eine Sprecherin der Polizei Braunschweig bestätigte der SZ die Ermittlungen, sagte jedoch, zu Inhalten der Untersuchung könne sie keine Angaben machen.

Eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig sagte der SZ auf Anfrage, dass bei einer Untersuchung des Mannes Rippenverletzungen festgestellt worden sind. Später veröffentliche das Gericht ein Statement, in dem es hieß: "Im Zusammenhang mit der Vorführung des Verurteilten zur Anhörung ist es im Landgericht zu einem Zwischenfall gekommen. Nach den bisherigen Erkenntnissen sollten dem Betroffenen Fußfesseln angelegt werden. Beim Anlegen der Fußfesseln soll es zur Verletzung des Betroffenen an den Rippen gekommen sein." Nähere Angaben über die genauen Abläufe sowie die Art und Weise der Fesselung machte das Gericht unter Verweis auf laufende Ermittlungen zunächst nicht. Mehrere Medien hatten berichtet, dass sich der Mann gegen das Anlegen der Fesseln gewehrt habe. Nach einer kurzfristigen Behandlung des 43-Jährigen in einem Krankenhaus konnte die Anhörung starten.

Bei der Anhörung ging es um die mögliche Aussetzung einer Reststrafe des Mannes auf Bewährung. Wegen Drogenhandels sitzt er nach jetzigem Stand noch bis zum 7. Januar in Kiel in Haft. Sollte es eine positive Entscheidung für den 43-Jährigen geben, wird nicht mit einer Freilassung gerechnet. In diesem Fall dürfte nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsfall greifen. Das Ergebnis der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer liegt dem Gericht zufolge noch nicht vor.

Der Mann soll im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine McCann - im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt, eine Entscheidung der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt. Anfang Juni hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig gemeinsam mitgeteilt, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor ihrem vierten Geburtstag in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden - der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.

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