Landgericht Berlin:Anklage fordert neun Jahre Haft für Messerattacke am Alexanderplatz

Lesezeit: 1 min

  • Ein 19-Jähriger hat gestanden, einen 30-Jährigen im August 2014 am Alexanderplatz niedergestochen zu haben. Der Mann verblutete.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Tat Merkmale eines Mordes erfüllt und fordert neun Jahre Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag und maximal sechs Jahre Gefängnis.
  • Das Urteil wird für den 2. März erwartet.

Angeklagter gesteht Messerattacke

Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einen 30 Jahre alten Mann am Berliner Alexanderplatz hat die Anklage eine Jugendstrafe von neun Jahren gegen den mutmaßlichen Täter verlangt. Der 19-Jährige sei des heimtückischen Mordes schuldig, sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Landgericht. Die Verteidigerin plädierte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und maximal sechs Jahre Haft. Das Urteil wird voraussichtlich am 2. März verkündet.

Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn des Prozesses gestanden, den 30-Jährigen am 24. August 2014 in die Herzgegend gestochen zu haben. "Es tut mir unendlich leid", zitierte die Verteidigerin aus der Erklärung ihres Mandanten. "Ich kann es immer noch nicht fassen, dass durch meine Schuld ein Mensch gestorben ist."

Er habe vor der Tat drei Tage lang nicht geschlafen und verschiedene Drogen genommen, als er auf das spätere Opfer und dessen Freunde traf und es zum Streit kam. Er habe das Messer reflexartig gezogen, als der 30-Jährige auf ihn zukam. Sie hätten sich gegenseitig beschimpft. Er habe dem Unbekannten aber nur in den Arm stechen wollen.

Staatsanwaltschaft sieht Mord-Voraussetzungen erfüllt

Doch die Anklage ist von dieser Darstellung nicht überzeugt. Das Gerangel soll bereits beendet gewesen sein, als der Angeklagte seinem Opfer mit massiver Kraft eine 13 bis 15 Zentimeter lange Klinge ins Herz rammte. Er habe nach einem Streit mit seiner Freundin aufgestaute Wut abreagieren wollen, aus niederen Beweggründen und heimtückisch gehandelt.

Gewalt sei dem Vorbestraften ohne Berufsausbildung nicht wesensfremd, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte sei "sehr leicht reizbar" und habe als Sieger hervorgehen wollen. Laut Gutachten war er wegen Drogenkonsums möglicherweise vermindert schuldfähig.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: