Landgericht Kassel:Mordprozess wird nach zehn Jahren neu aufgerollt

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Blick auf den Eingang des Landgerichts Kassel mit dem Schriftzug „Justizbehörden“. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Eine rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Mörderin muss sich bald wieder vor Gericht verantworten. Das OLG Frankfurt eröffnete ein Wiederaufnahmeverfahren in Kassel.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Frau soll ihren Ehemann gemeinsam mit ihrem Liebhaber ermordet haben: Nach rund zehn Jahren muss der Fall um einen gemeinschaftlichen Mord neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eröffnete am vergangenen Donnerstag die Wiederaufnahme des Strafverfahrens am Landgericht Kassel, wie das Gericht am Montag mitteilte. Wann das Verfahren in Kassel startet, blieb zunächst unklar. Zuvor berichtete der Hessische Rundfunk.

Die Frau soll ihren damaligen Lebensgefährten 2009 dazu gebracht haben, ihren getrennt von ihr lebenden Ehemann zu töten. Im Jahr 2014 war sie deshalb vom Landgericht Darmstadt zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Seitdem gingen die Frau und ihr Anwalt gegen das Urteil vor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied bereits 2021, dass in dem ursprünglichen Verfahren um den Mord an ihrem Ehemann die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Den Vorsitz am Landgericht Darmstadt habe seinerzeit ein Richter gehabt, der den ehemaligen Lebensgefährten der Frau bereits 2011 wegen der gemeinschaftlichen Tat verurteilt habe.

Da somit aus Sicht des EGMR Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts begründet waren, wurde das Recht der Frau auf ein faires Verfahren verletzt - auch wenn es keine Anzeichen dafür gebe, dass der Richter im Verfahren gegen sie voreingenommen gewesen wäre, hieß es vom Bundesverfassungsgericht im Januar.

Wegen des Konventionsverstoßes beantragte die Frau die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen sie. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt lehnten allerdings ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Eine Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe brachte letztlich den Erfolg für die Frau: Das Gericht hob den Beschluss auf und verwies die Sache nach Frankfurt zurück.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-382292/2

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