Landgericht Düsseldorf:"Bissiger" Geldautomat

Als er Geld abheben will, wird einem 62-Jährigen vom Automaten der Mittelfinger gebrochen. Der Mann verklagt die Bank auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In Düsseldorf sieht man das jedoch anders.

Er habe ganz normal Geld abheben wollen, dann habe der Automat gewissermaßen zugebissen - so lautet die Darstellung des Betroffenen. Will heißen: Der Schacht, aus dem das Geld kommt, schloss sich wieder und brach dem 62-jährigen Mann aus Hagen in Nordrhein-Westfalen den Mittelfinger.

Vor dem Landgericht Düsseldorf forderte der Mann Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Verklagt hatte er die Düsseldorfer Targobank als Aufsteller des Automaten. Die hatte behauptet, derartige Probleme seien noch nie aufgetreten, deshalb habe man keine entsprechenden Vorkehrungen treffen können.

Das Gericht hat die Klage jetzt abgewiesen. Die Bank habe nach Auffassung der Kammer ihre Pflichten "zur regelmäßigen Wartung und Kontrolle des Geldautomaten erfüllt", heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichtes.

Sie sei nicht vepflichtet, darüber hinaus ihre Kunden "vor fernliegenden und und nicht absehbaren Gefahren" zu schützen. Insbesondere habe die Bank nicht voraussehen müssen, dass ein Kunde mit der ganzen Hand in den Schlitz zur Geldentnahme hineingreift.

Die Geldscheine würden bei der Ausgabe etwa daumendick über die Klappe aus dem Ausgabeschacht hinausgeschoben. Der Kläger habe auch nicht bewiesen, dass es bei dem Geldautomaten bereits in der Vergangenheit zu einer vergleichbaren Betriebsstörung gekommen sei, die die Bank zum Handeln hätte veranlassen müssen.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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