Kommunen:Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Bitterfelds OB braucht Zeit

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Armin Schenk (CDU), amtierender Oberbürgermeister, steht vor dem Rathaus. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk soll der Stadt Schaden zugefügt und im Wahlkampf gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben. Wann wird entschieden, wie es weitergeht?

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Bitterfeld-Wolfen (dpa/sa) - Die Aufarbeitung mehrerer disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegen den amtierenden Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen, Armin Schenk, könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Neue Vorwürfe um eine mögliche Verletzung des Neutralitätsgebotes im Wahlkampf wurden mit einem bereits bestehenden Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker verknüpft, wie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf dpa-Anfrage bestätigte. Wie es weitergeht, hänge von einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ab. Diese braucht jedoch Zeit.

Gegen den Kommunalpolitiker, der seit 2017 Oberbürgermeister der Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist, wird bereits seit August 2023 ein Disziplinarverfahren geführt. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Flächentausch mit einem Unternehmen für einen Schaden der Stadt gesorgt zu haben. Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten Sachsen-Anhalts, hat 37.000 Einwohner und ist als Standort der chemischen Industrie bekannt.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat daraufhin wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Über den eingelegten Einspruch muss nun die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befinden haben.

„Über die zeitliche Dauer der hiesigen Befassung können keine verlässlichen Angaben gemacht werden“, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Die umfangreichen Unterlagen erforderten eine eingehende Prüfung. Solange die Angelegenheit von der Generalstaatsanwaltschaft nicht abschließend entschieden wurde, treibt die Kommunalaufsicht des Landeskreises das Disziplinarverfahren nicht voran, teilte der Landkreis auf Anfrage mit. Dieses sei aktuell ausgesetzt.

Ende Februar hatte der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen zusätzlich Schenks Agieren während der Oberbürgermeisterwahl 2023 moniert. Jene Vorwürfe wurden nun mit dem bestehenden und derzeit ausgesetzten Verfahren verknüpft. Konkret wird Schenk die Verletzung des Neutralitätsgebotes in den Feuerwehren vorgeworfen. Schenk äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Verfahren gegen ihn.

Zuerst hatte die AfD die Vorwürfe gegen Schenk erhoben. Ihr Kandidat Henning Dornack hatte im Oktober vergangenen Jahres die Stichwahl gegen den Amtsinhaber verloren. Die Partei hatte die Wahl daraufhin beanstandet, in den Blick gerieten dadurch unter anderem die Zahl der Briefwahlstimmen für Amtsinhaber Schenk und die Art des Wahlkampfes. Der Stadtrat votierte Mitte Januar jedoch für die Gültigkeit der Abstimmung.

Ein Parteimitglied der AfD in Sachsen-Anhalt hatte danach vor dem Verwaltungsgericht in Halle Klage gegen die Wahl eingereicht. Das Verfahren befinde sich noch im Anfangsstadium, erklärte das Verwaltungsgericht auf Anfrage. Auch hier scheint ein Zeitpunkt für eine Entscheidung derzeit nicht absehbar.

© dpa-infocom, dpa:240411-99-633475/2

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