Todesfall von Köthen:Ermittler weisen Berichte über Tritte gegen den Kopf zurück

  • Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben im Fall des zu Tode gekommenen 22-Jährigen Spekulationen zurückgewiesen, die vor allem auf rechten Seiten in sozialen Medien aufgekommen waren.
  • Es gebe keine Hinweise, dass der 22-Jährige infolge von Schlägen oder Tritten ums Leben gekommen sei. Todesursache sei ein Herzinfarkt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft in Halle hat sich zu den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod eines 22-Jährigen aus Köthen in Sachsen-Anhalt geäußert. Der Vorfall, der rechtsextreme Proteste nach sich gezogen hatte, ereignete sich in der Nacht zum Sonntag. Die Ermittler seien immer noch dabei "Spuren auszuwerten und Zeugen zu befragen", sagte der leitende Staatsanwalt Horst Nopens am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Halle.

Ersten Ermittlungen zufolge war der 22-Jährige an einem Herzinfarkt gestorben. Daran hätten sich bislang keine Zweifel ergeben, so Nopens. Der Mann habe im Zuge der Auseinandersetzung einen Faustschlag ins Gesicht erhalten. Dies könne man "rechtsmedizinisch untermauern", so Nopens. Der Leichnam des Verstorbenen wird derzeit rechtsmedizinisch untersucht. Nach Darstellung des Leiters der Rechtsmedizin in Halle, Rüdiger Lessig, habe der 22-Jährige von Geburt mit einem Herzfehler gelebt. Den Ermittlern zufolge ist das inzwischen auch mit feingeweblichen Untersuchungen belegt. Bei ihm hätte es "jederzeit" zu einem Herzinfarkt kommen können, so der Experte.

Dem Tod des Mannes vorausgegangen war offenbar ein Streit zwischen drei aus Afghanistan stammenden Männern und einer Frau. Gegenstand der Auseinandersetzung soll die Frage gewesen sein, von wem die Frau schwanger sei. Dann erst seien zwei Deutschen hinzugekommen, der 22-Jährige, der den Streit zwischen den Männern offenbar schlichten wollte und später zu Tode kam, und ein Begleiter.

Zwei Afghanen waren nach dem Vorfall festgenommen worden. Der dritte Afghane gehöre nicht zum Kreis der Beschuldigten, so Nopens. Zu den bereits getätigten Aussagen der Verdächtigen wollte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft nahm in ihrer Darstellung auch Bezug auf Gerüchte in sozialen Medien, nach denen der Getötete auf dem Boden liegend getreten und geschlagen worden sein soll. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, so Nopens. Die Darstellung gehe zurück auf eine den Ermittlern vorliegende Sprachnachricht einer mutmaßlichen Augenzeugin. Diese sei inzwischen vernommen worden, dabei habe sich die Darstellung "massiv relativiert", so Nopens.

Erst zum Abschluss der Ermittlungen könne es eine Gesamtschau der Beweismittel geben, so die Staatsanwaltschaft. In Medien geäußerte Vorwürfe zu einer nachlässigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft weise man "aufs Schärfste zurück."

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat am Mittwoch angesichts rechtsextremer Proteste in Köthen, Chemnitz und anderswo vor Verharmlosung gewarnt. Nötig sei ein starker und handlungsfähiger Rechtsstaat, sagte er am Dienstag im Bundestag.

Anmerkung der Redaktion

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