Köln:Nackt bei der Polizei

Darf die Polizei eine Frau gegen ihren Willen ausziehen? Kommt drauf an. Ein Gericht musste diese Frage nun klären.

Die Kölner Polizei hätte eine Frau nicht gegen ihren Willen ausziehen und durchsuchen dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Frau Recht, die gegen die Polizeimaßnahme geklagt hatte. Nach Angaben des Gerichts von Donnerstag war die Frau nach einer lautstarken Fete, über die sich ein Nachbar beschwert hatte, in Polizeigewahrsam genommen worden. Nach ihrer Weigerung, sich auszuziehen, wurde sie von einer Polizistin entkleidet und durchsucht, während ein männlicher Polizist sie festhielt. Die generelle Anordnung im Kölner Polizeipräsidium, dass sich in Gewahrsam genommene Menschen entkleiden müssen, sei rechtswidrig, stellten die Richter fest. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse die Entscheidung im Einzelfall getroffen werden. Die Richter monierten auch, dass in dem aktuellen Fall ein männlicher Polizist dabei war. Schon für die Ingewahrsamnahme der Frau habe es keine rechtliche Grundlage gegeben. Nach Angaben des Gerichts gibt es die generelle Anordnung bei der Kölner Polizei nach einem Vorfall in Düsseldorf. Dort habe ein in Gewahrsam genommener Mann mit seinem Feuerzeug seine Matratze angezündet und sei gestorben. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden.

© SZ vom 11.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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