James Holmes wird vorübergehend in die Psychatrie eingewiesen. Der mutamßliche Amokläufer von Aurora, Colorado, wurde nach seinem Plädoyer vor dem Gericht von Centennial dorthin überwiesen. Der Richter entschied gleichzeitig, dass Holmes in seinem Prozess wegen Unzurechnungsfähigkeit auf "nicht schuldig" plädieren darf.
Die Untersuchung des Geisteszustandes des 25-Jährigen soll den Angaben zufolge in zwei Monaten beendet sein. Das Ergebnis soll dann bei einer Anhörung am 2. August bewertet werden. Richter Samour erklärte, er werde sich dafür einsetzen, dass der auf Februar 2014 verschobene Termin für den Prozessauftakt eingehalten werde. Ursprünglich hatte die Hauptverhandlung bereits in diesem August beginnen sollen.
Holmes wird beschuldigt, am 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos auf das Publikum gefeuert zu haben. Dabei wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt. Außerdem muss er sich wegen des Besitzes von Sprengstoff verantworten, mit dem er seine Wohnung präpariert hatte.
Holmes' Anwälte hatten angeboten, dass sich ihr Mandant schuldig bekennen könnte, wenn ihm ein Todesurteil erspart bliebe. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies aber ab und kündigte an, in dem Prozess die Todesstrafe zu fordern. Daraufhin plädierte die Verteidigung Mitte Mai auf unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit. Richter Samour ließ damals offen, ob er dem Antrag zustimmen werde.