Staatsanwaltschaft:Zahl der beschleunigten Verfahren gesunken

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Zahl der Anträge von hessischen Staatsanwaltschaften für ein beschleunigtes Verfahren ist in der Pandemie 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Ausschlaggebend dafür sei vermutlich gewesen, dass es wegen der Auswirkungen der Corona-Beschränkungen weniger geeignete Straftaten gegeben habe, erläuterte das Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage des ehemaligen AfD-Abgeordneten Rainer Rahn.

Nach Angaben des Ministeriums stellten die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017 und 2019 zwischen 521 und 754 Anträge auf beschleunigte Verfahren. Im Jahr 2020 waren es dann nur noch 348 Fälle, ein Jahr darauf lediglich 359 Fälle.

Laut Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft bei Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht den Antrag „auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren“ stellen, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Zwischen dem Eingang des Antrags bei Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung sollten nicht mehr als sechs Wochen liegen.

© dpa-infocom, dpa:230101-99-68690/2

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