Berlin - Wer Opfer eines Verbrechens wird, soll im Strafverfahren künftig besser informiert, geschützt und betreut werden. Eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Strafverfahren dürfe nicht dazu führen, dass Kriminalitätsopfer erneut traumatisiert werden, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kindern und Jugendlichen, die Opfer von schweren Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten geworden sind, immer eine kostenlose psychosoziale Betreuung erhalten.
Justiz:Kabinett beschließt mehr Schutz für Opfer von Verbrechen
Berlin - Wer Opfer eines Verbrechens wird, soll im Strafverfahren künftig besser informiert, geschützt und betreut werden. Eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Strafverfahren dürfe nicht dazu führen, dass Kriminalitätsopfer erneut traumatisiert werden, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kindern und Jugendlichen, die Opfer von schweren Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten geworden sind, immer eine kostenlose psychosoziale Betreuung erhalten.
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