Berlin (dpa) - Opfer von Gewalt sollen künftig besser vor Übergriffen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss, dass sogenannte Gewaltschutzanordnungen aus einem anderen EU-Land ohne großen bürokratischen Aufwand auch in Deutschland greifen sollen - und umgekehrt. Solche Anordnungen regeln Schutzvorkehrungen: Bei häuslicher Gewalt kann dem Täter beispielsweise untersagt werden, sich seinem Opfer zu nähern. Zieht das Opfer in ein anderes EU-Land um, soll künftig ein vereinfachtes Verfahren dafür sorgen, dass sein Schutz auch dort gilt.
Justiz:Gewaltopfer sollen EU-weit besseren Schutz bekommen
Berlin (dpa) - Opfer von Gewalt sollen künftig besser vor Übergriffen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss, dass sogenannte Gewaltschutzanordnungen aus einem anderen EU-Land ohne großen bürokratischen Aufwand auch in Deutschland greifen sollen - und umgekehrt. Solche Anordnungen regeln Schutzvorkehrungen: Bei häuslicher Gewalt kann dem Täter beispielsweise untersagt werden, sich seinem Opfer zu nähern. Zieht das Opfer in ein anderes EU-Land um, soll künftig ein vereinfachtes Verfahren dafür sorgen, dass sein Schutz auch dort gilt.
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