Darmstadt (dpa) - Arbeitnehmer sind in ihren Pausen auf Wegen zum Essen unfallversichert. Die Versicherung könne aber wegfallen, wenn anderes Privates in dieser Zeit miterledigt werde und ein Beschäftigter beispielsweise Kleider in einer Reinigung abhole. Das teilte das hessische Landessozialgericht mit. Das Gericht schloss sich mit diesem Urteil der Auffassung der Berufsgenossenschaft an. Diese hatte die Entschädigung einer Sekretärin mit der Begründung abgelehnt, die Frau sei auf dem Weg in eine Reinigung gewesen. Die Frau war auf einer Treppe gestürzt und hatte sich verletzt.
Justiz:Gericht: In der Arbeitspause nur Wege zum Essen unfallversichert
Darmstadt (dpa) - Arbeitnehmer sind in ihren Pausen auf Wegen zum Essen unfallversichert. Die Versicherung könne aber wegfallen, wenn anderes Privates in dieser Zeit miterledigt werde und ein Beschäftigter beispielsweise Kleider in einer Reinigung abhole. Das teilte das hessische Landessozialgericht mit. Das Gericht schloss sich mit diesem Urteil der Auffassung der Berufsgenossenschaft an. Diese hatte die Entschädigung einer Sekretärin mit der Begründung abgelehnt, die Frau sei auf dem Weg in eine Reinigung gewesen. Die Frau war auf einer Treppe gestürzt und hatte sich verletzt.
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