Landesrechnungshof:Landtag erhält Einsicht in Einstellungspraxis-Prüfbericht

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Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtags. (Foto: Martin Schutt/dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Der Thüringer Landtag soll Einsicht in die ausführliche Version des Rechnungshof-Prüfberichtes zur Einstellungspraxis der Landesregierung erhalten. Beide Teile des Prüfberichts „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ sollen als Verschlusssache-Vertraulich ans Parlament zur Einsicht übermittelt werden, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Dazu habe sich das Kabinett verständigt.

In dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes werden der rot-rot-grünen Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen. Beanstandet wurde unter anderem, dass die Bestenauslese nicht beachtet oder Dokumentationspflichten verletzt wurden. Bei über der Hälfte der 64 geprüften Personalakten aus den Jahren 2014 bis 2020 sei der Leistungsgrundsatz nicht beachtet worden. Ende Januar wurde bekannt, dass auch die Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe ermittelt - wegen des Verdachts der Untreue.

Teils hatte der Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff, Versäumnisse eingeräumt - etwa bei der Dokumentation. Allerdings betonte er auch wiederholt, dass es in einigen Punkten unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Er will bei der nächsten Kabinettssitzung Vorschläge zur Umsetzung von Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofes vorlegen.

Der ausführliche Prüfbericht wurde bisher nicht veröffentlicht, sondern nur eine Kurzversion - aus Gründen des Datenschutzes. Dem Landtag soll nun eine ungeschwärzte, ausführliche Version zugeleitet werden - allerdings sollen die Abgeordneten diese nur in einem Datenschutz-Raum einsehen dürfen.

Unterdessen wird sich am kommenden Dienstag der Landtag mit dem Thema in einem Sonderplenum befassen. Beantragt wurde die Sondersitzung von der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP - beide sind in der Opposition. Sie wollen zudem ein Rechtsgutachten erstellen lassen und behalten sich vor, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.

© dpa-infocom, dpa:230321-99-35051/4

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