Justiz:Vergleich in Verhandlung um Recht am eigenen Bild scheitert

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

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Dresden (dpa/sn) - In einem ungewöhnlichen Verfahren um das Recht am eigenen Bild ist ein Vergleich am Oberlandgericht Dresden am Dienstag gescheitert. Die Klägerin hatte 1960 der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec (1901-1990) Modell bei einer Zeichnung gestanden, die 14 Jahre später als Vorlage für einen Linolschnitt diente. Diese Arbeit wiederum wählte der Inhaber eines Modelabels als Motiv für ein T-Shirt aus, mit dem er nicht zuletzt sorbische Kunst protegieren wollte. Ein kleiner Teil des Verkaufserlöses war für gemeinnützige Zwecke gedacht. Doch die Klägerin erwirkte eine Unterlassung, weswegen bis heute kein einziges Exemplar der 100 hergestellten T-Shirts verkauft werden konnte.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Görlitz der Klägerin recht gegeben. Der Vorsitzende Richter Markus Schlüter stellte am Dienstag noch einmal klar, dass es in diesem Fall nicht um Urheberrecht geht. Nachforschungen nach Erben der Künstlerin waren erfolglos geblieben. Die Klägerin machte geltend, dass sie nicht gefragt worden sei, ob das Bild von ihr auf dem T-Shirt verwendet werden darf und fühlte sich von dem Ansinnen „verletzt“ und „getroffen“. Die Zeichnung aus dem Jahre 1960 mache sie zwar stolz. Allerdings wolle sie nicht, dass diese auf einem T-Shirt getragen werde, sagte sie. Um eine finanzielle Beteiligung an dem Verkaufserlös gehe es ihr nicht.

Richter Schlüter und zwei beisitzende Richterinnen versuchten die Beteiligten zu einem Vergleich zu bewegen. Die Klägerin stimmte letztlich einem Kompromiss zu und erklärte sich bereit, die T-Shirts zum Herstellungspreis selbst zu erwerben, um sie auf diese Weise aus dem Verkehr zu ziehen. Darauf wollte sich aber der Betreiber des Modelabels nicht einlassen. Am 4. April will das Gericht seine Entscheidung in der Sache verkünden.

© dpa-infocom, dpa:230307-99-864139/2

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