Kriminalität:Zwei Jugendliche sollen Schüler vergewaltigt und die Tat gefilmt haben

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In Niedersachsen sollen zwei Schüler einen anderen Jugendlichen gequält und die Tat gefilmt haben (Symbolbild). (Foto: imago stock&people/imago stock&people)

Es sind schwere Vorwürfe: Im niedersächsischen Königslutter sollen zwei 14-Jährige einen 13-Jährigen gequält und die Tat gefilmt haben. Die Polizei versucht nun, die Verbreitung des Videos zu verhindern.

Schläge, Demütigungen und Vergewaltigung: Zwei Jugendliche aus dem Landkreis Helmstedt sollen ihre Attacke auf einen 13 Jahre alten Jungen gefilmt und das Video verbreitet haben. "Wir ermitteln unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern", sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch. Neben den Ermittlungen gegen die beiden 14-jährigen Jungen werde derzeit alles versucht, um die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern. Zunächst hatte die Braunschweiger Zeitung über die mutmaßliche Attacke von Ende September in einem leerstehenden Gebäude in Königslutter berichtet. Für die Staatsanwaltschaft gilt einer der beiden Jugendlichen derzeit als Haupttäter. Gegen ihn gebe es bisher keine Verurteilung, allerdings sei im vergangenen Jahr dreimal wegen Körperverletzung und einmal wegen Raubes gegen ihn ermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Verfahren wurden demnach aber wegen Strafunmündigkeit eingestellt.

Aktuell ist der mutmaßliche Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Helmstedt angeklagt. Nach Angaben der Strafverfolger soll er im April in Schöningen zusammen mit anderen ein damals 13-jähriges Mädchen mit Stöcken beworfen und geschlagen haben. Die neuen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft nun den Verdacht ergeben, dass der Junge auch das aktuelle Opfer bereits in der Vergangenheit attackiert hat. Details dazu könnten aber noch nicht mitgeteilt werden.

Durch das Weiterleiten des Videos werde das Leid des Opfers vergrößert

Neben der Attacke selbst wollen Polizei und Staatsanwaltschaft die Verbreitungswege des Videos umfassend aufklären. "Das sind wir dem Opfer schuldig", sagte Wolters. Durch das Weiterleiten werde das Leid des Opfers vergrößert. Die Ermittler betonten, dass das Teilen als Verbrechen strafbar sei und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohe. Jeder, der das Video teile oder bereits geteilt habe, müsse mit einer Durchsuchung und dem Einzug des Handys rechnen.

Nach Angaben eines Polizeisprechers aus Wolfsburg waren am Dienstag Beamte an mehreren Schulen im Landkreis Helmstedt unterwegs, um auf die Gefahr beim Teilen des Videos aufmerksam zu machen. Staatsanwalt Wolters betonte, dass es dabei nicht um die Frage gehe, das Video selbst gutzuheißen. Auch wer es an Lehrer, Eltern oder andere Personen weiterleite, um auf das Video aufmerksam zu machen, mache sich möglicherweise strafbar.

Zahlen gewalttätiger Kinder und Jugendlicher gestiegen

Zuletzt sorgten bundesweit immer wieder Gewalttaten von sehr jungen Jugendlichen für Entsetzen. Ende August wurde ein 15-Jähriger wegen Mordes an einem 14-Jährigen in Wunstorf bei Hannover zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Sie soll die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern schützen. Der Schüler war zum Zeitpunkt des Verbrechens noch 14 Jahre alt. In Niedersachsen ist die Zahl der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen bei Körperverletzungsdelikten zuletzt gestiegen. Wie das Landeskriminalamt (LKA) auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 2098 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren und 4719 tatverdächtige Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erfasst. Dies war ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den von den Corona-Einschränkungen geprägten Jahren 2020 und 2021.

Aber auch im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 waren mehr Kinder und Jugendliche wegen Körperverletzungsdelikten im Visier der Polizei. Bei den Kindern lag der Anstieg von 2019 bis 2022 bei rund zwölf Prozent und bei den Jugendlichen bei etwa sechs Prozent.

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