Gutachten zu U-Bahn-Schläger Torben P.:"Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert"

Der Prozess um die Prügelattacke am Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße geht in die nächste Runde - das Landgericht Berlin berät nun über die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der schwer angetrunkene Torben P. könnte zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig gewesen sein.

Die Gutachterin sagte vor dem Landgericht Berlin, es sei "nicht vollkommen auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten zur Tatzeit durch Alkohol erheblich vermindert gewesen sein könnte". Die Anklage geht von einem Blutalkoholwert von 3,11 Promille aus.

Der 18-jährige Angeklagte Torben P. hat vor dem Berliner Landgericht bereits gestanden, sein Opfer geschlagen und mit Fußtritten bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt zu haben. (Foto: dapd)

Der Gymnasiast soll am Karsamstag am U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen niedergeschlagen und durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzt haben. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen, die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Zuvor hatte der Angeklagte auch in einer Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe eine Fürsprecherin gefunden, die am 1. September eine Bewährungsstrafe empfohlen hatte.

Der 18-jährige Angeklagte hat die Attacke gestanden, sagte aber, an Tritte könne er sich alkoholbedingt nicht erinnern.

Ein gleichaltriger Freund muss sich im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung mitverantworten. Er soll dem Angriff tatenlos zugesehen und einen Touristen attackiert haben, der Torben P.s Opfer helfen wollte.

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