Landgericht Siegen:Berufungsverfahren um Gullydeckel-Attacke aufgehoben

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Der Lokführer soll 2019 den Anschlag mit Gullydeckeln auf einen Regionalzug selbst inszeniert haben. (Foto: ---/dpa)

Der Fall sollte am Mittwoch eigentlich in Berufung gehen, nachdem ein Lokführer im Herbst 2020 wegen Vortäuschung einer Straftat verurteilt worden war. Stattdessen kommt die Nachricht vom plötzlichen Tod des Angeklagten.

Der Berufungsprozess in Siegen gegen einen Lokführer im sogenannten Gullydeckel-Fall ist wegen des Todes des Angeklagten am Dienstag überraschend aufgehoben worden. "Der Angeklagte ist gestern in Lünen verstorben", teilte das Landgericht Siegen am Dienstag mit, als die Verhandlung nach der Berufung des Mannes eigentlich beginnen sollte. Man sei von der Todesnachricht überrascht worden, sagte eine Sprecherin. Dem Mann war vorgeworfen worden, im April 2019 einen Anschlag auf einen von ihm geführten Zug der Hessischen Landesbahn selbst inszeniert und dafür zwei Kanaldeckel an einer Brücke montiert zu haben.

Hintergrund der Todesumstände noch unklar

Bei der Staatsanwaltschaft in Dortmund wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Der Mann sei verstorben, weitere Angaben könne man zu dem Fall nicht machen, sagte ein Behördensprecher. Das Landgericht Siegen sollte sich mit dem Fall befassen, nachdem der Lokführer gegen sein erstinstanzliches Urteil vom Oktober 2020 Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Amtsgericht in Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein hatte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt - wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Der Vorfall bei Siegen nahe der Grenze zwischen NRW und Hessen hatte für Aufsehen gesorgt. Die zwei schweren Gullydeckel waren in die Frontscheibe der Bahn gekracht. Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug war unverletzt geblieben. Nachdem zunächst ein Mordanschlag gegen ihn nicht ausgeschlossen worden war, fiel der Verdacht im Laufe der Ermittlungen auf den Lokführer selbst. An Kanaldeckeln und Seilen hatten Ermittler seine DNA-Spuren gefunden. Das Urteil stützte sich auch auf Gutachten zu Faserspuren, die dem damals 50-Jährigen zugeordnet wurden. Auch zahlreiche Polizeibeamte hatten als Zeugen ausgesagt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

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